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Überblick

Nach einem Unwetter lassen wir Sie nicht im Regen stehen

Ob eine Überschwemmung, die den Hausrat im Keller zerstört oder ein eingebrochenes Dach aufgrund von Schneedruck. Die Schäden von Elementargefahren sind vielfältig. Profitieren Sie von dem Top-Schutz für Wohngebäude und Hausrat.

Was sind Elementarschäden?

Unter Elementarschäden werden Schäden verstanden, die durch folgende Naturgewalten ausgelöst werden:  

  1. Überschwemmung
  2. Rückstau
  3. Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall
  4. Lawinenabgang, Schneedruck
  5. Vulkanausbruch

Ihr Vertragspartner

Was können Sie tun?

Elementarschäden sind längst keine Seltenheit mehr. Aufgrund der veränderten Wetterlage kommt es immer häufiger zu Überschwemmungen und anderen Elementargefahren auch in Regionen, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind. Die daraus resultierenden Kosten können sehr hoch sein und Sie mitunter in den finanziellen Ruin führen.

Sichern Sie sich ab, indem Sie die Elementarversicherung als Zusatzbaustein zu Ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abschließen. Nur so erhalten Sie umfassenden Schutz für Ihren Hausrat und Ihre Immobilie! Die Elementarversicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen im Rahmen des Elementarschadens angefallen sind. Dazu gehören die Kosten für die Feststellung des Schadens, für Reparaturen, für Trocknungsmaßnahmen (besonders wichtig bei Schäden durch Überschwemmung und Hochwasser), für zerstörtes Eigentum und bei Bedarf auch für die Errichtung eines Neubaus. 

Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich beraten lassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen – vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrem Berater.

Gut zu wissen:

Brauche ich eine Elementarversicherung?

Elementarschäden sind durch die reguläre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Da sich die Schäden durch Naturgewalten aber zunehmend häufen, empfiehlt es sich, die Elementarversicherung als Zusatzbaustein abzuschließen.

Was passiert, wenn ich keine Zusatzversicherung für Elementarschäden abgeschlossen habe, aber mein Hausrat oder Wohngebäude dann einen Schaden erleiden durch Elementargefahren?

Da die Regierung möchte, dass sich jeder Bürger selbst um eine Versicherung kümmert, sind seit dem Jahr 2017 staatliche Soforthilfen nur noch in bestimmten Fällen möglich. Heißt: Nur wer entsprechende Bemühungen angestellt hat, um eine Elementarversicherung abzuschließen, erhält staatliche finanzielle Unterstützung bei einem Schaden.

Wann zahlt die SV, wann nicht?

Die SV SparkassenVersicherung greift bei Schäden an Ihrem Hausrat oder Ihrem Wohngebäude, die durch Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch) entstanden sind. Bei Schäden durch Vorsatz, Sturmflut und Grundwasser springt die SV nicht ein. 

Mieter oder Vermieter? Wer braucht eine Elementarversicherung?

Für Vermieter empfiehlt es sich, eine Elementarversicherung über ihre Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Dies ist besonders in Gebieten, die eine hohe Gefahr an extremen Wetterlagen aufweisen, sinnvoll. Die Elementarversicherung schützt die Immobilie, dessen Bestandteile und Zubehör vor den gefährlichsten Naturgewalten.

Auch für Mieter ist eine Elementarversicherung wichtig. Über die Hausratversicherung sind Schäden durch die oben genannten Naturgewalten in der Regel nicht versichert. Daher ist der Abschluss des Zusatzbausteins der Elementarversicherung in der Hausratversicherung ratsam, um das eigene Inventar (zum Beispiel Mobiliar, Teppiche und Haushaltsgeräte) zu schützen.

Wie viel kostet die Elementarversicherung?

Die Kosten für Ihre Versicherung sind von verschiedenen Größen abhängig. So haben gebäudespezifische und geographische Faktoren einen Einfluss auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags. Die Auswirkungen von Naturgewalten können je nach Bauart des Gebäudes unterschiedlich ausfallen. Die Kosten für Ihre Versicherung werden zudem von der Lage (hochwasser- oder erdbebengefährdete Gebiete, schneereiche Orte) beeinflusst. Außerdem spielt der gewünschte Leistungsumfang eine Rolle. Zusätzlich ist es von Bedeutung, ob Sie die Elementarversicherung nur für Ihr Gebäude oder auch für Ihren Hausrat abschließen. 

Wie schließe ich die Versicherung ab?

Um sich optimal gegen Elementarschäden abzusichern, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater vor Ort.

Hausratversicherung

  • Flexibler Schutz für Ihr Eigentum
  • Versicherungsschutz bei Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden
  • Versicherung bei Internetbanking-Betrug
  • Mitversicherung von erweiterten Elementargefahren möglich

Wohngebäudeversicherung

  • Optimaler Schutz für Ihr Zuhause
  • Versicherungsschutz bei Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden
  • Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Mitversicherung von erweiterten Elementargefahren möglich

Unsere Tipps:

  1. Machen Sie mit uns einen Schnell-Check Ihres Versicherungsschutzes
    Dabei schauen wir, ob durch Umbau oder Modernisierung Lücken in Ihrer Absicherung entstanden sind. Haben Sie z. B. Ihren Dachboden ausgebaut oder eine Photovoltaik-Anlage errichtet? Dann sollten diese neuen Wertemöglichst bald in Ihre Absicherung eingebunden werden.
  2. Übrigens lohnt es sich, auch über eine Absicherung aus einer Hand zu reden
    So kann es bei einem Schaden am Gebäude oft auch zu Schäden am Hausrat kommen. Zum Beispiel wird bei einem Wasserrohrbruch nicht nur die Wand nass, sondern auch Ihr Sofa. Für Sie bedeutet das doppelten Aufwand, bis der Schaden behoben ist.

    Wenn auch die Absicherung Ihres Hausrates in unserer Hand liegt, kümmern wir uns für Sie um alles,ein Anruf genügt. Gerne stellen wir Ihnen die leistungsstarke Hausratversicherung der SV persönlich vor –inklusive toller Sparvorteile. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
  3. Rundum-Schutz zum günstigen Paketpreis bis zu 30 % Rabatt
    Sichern Sie sich Ihren Rabatt – mehr erfahren Sie bei Ihrem Berater.
Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich beraten lassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen – vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrem Berater.

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